Windpark Bobitz
Einwohnerversammlung:
17.April 2026 um 16:00 Uhr
Am 17.April 2026 um 16:00 Uhr findet eine Einwohnerversammlung im
Foyer der Grundschule Bobitz
Schulstraße 27
23996 Bobitz
statt.
Thema: Windpark Bobitz
In der Einwohnerversammlung werden die Firmen VSB und TMB (Projektträger), Mitarbeitende des Amtes Dorf Mecklenburg/Bad Kleinen, Gemeindevertreter sowie die Bürgermeisterin anwesend sein. Die Projektträger stellen das Projekt „Windpark Bobitz“ vor, mit Blickwinkeln aus den verschiedenen Ortsteilen und stehen für persönliche Fragen zur Verfügung.
Hinweis: Die Inhalte des folgenden Abschnittes wurden von der TMB Wind GbR bereitgestellt. Sie spiegeln nicht die Auffassung der Bürgermeisterin oder der Gemeindevertretung wieder.
Was ist geplannt?
4
Windenergieanlagen (Nordex N175-6.X mit je 6,8 MW Leistung)
27,2 MW
installierte Gesamtleistung
90.000.000 kWh
prognostizierter jährlicher Energieertrag
Lage des Windpark
Ackerfläche zwischen Bobitz und Beidendorf
Windenergie als Chance
Ein Windpark bedeutet Veränderung – und eröffnet zugleich neue Perspektiven. Für die Gemeinde entstehen verlässliche Einnahmen und Gestaltungsspielräume.
Das Angebot der VSB:
- gesetzlich geregelte finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG sowie dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz M-V
- verantwortungsvolle Flächennutzung: dauerhaft rund 0,5 ha pro Anlage; für diese Flächen gesetzlich vorgesehene ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie vollständiger Rückbau einschließlich Fundament nach Ende der Betriebszeit
- regionale Wertschöpfung durch Investitionen, Gewerbesteuern und lokale Auftragsvergabe
- Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung mit Perspektive auf langfristig stabile Energiekosten
Energiewende mit Mehrwert
Die Energiewende lebt von fairer Beteiligung. Die Gemeinde kann von jeder Anlage und jeder eingespeisten Kilowattstunde profitieren. Bei rund 90.000.000 kWh Jahresertrag entsteht ein erhebliches Einnahmepotenzial aus gesetzlichen Beteiligungsregelungen – zusätzlich zu möglichen Gewerbesteuereinnahmen. Die Mittel stehen dann der Kommune für lokale Projekte zur Verfügung.
Finanzielle Beteiligung aktuell
• Beteiligung nach §6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023: 0,2 ct je eingespeister kWh → ca. 180.000 € pro Jahr
• Beteiligung nach BüGembeteilG M-V (2016): 20 % Gesellschaftsanteile oder gleichwertiges alternatives Beteiligungsmodell (z. B. Strombonus, Kommunalabgabe oder lokales Wärmenetz)
Voraussichtliche Entwicklung*
• Der Gesetzentwurf sieht eine neue Gesamtbeteiligung von 0,4 bis 0,6 ct je eingespeister kWh vor.
• Diese Beteiligung würde sich auf Gemeinde und Bürger verteilen.
• Vorgesehen ist, dass sowohl die Gemeinde als auch die Bürger mindestens 0,2 ct/kWh erhalten.
• Bei einer Gesamtbeteiligung von 0,6 ct/kWh könnten jeweils 0,3 ct/kWh auf Gemeinde und Bürger entfallen.
• Die bisherige Zahlung nach § 6 EEG würde in der neuen Gesamtregelung aufgehen.
*Die finale gesetzliche Ausgestaltung befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Lokales Wärmenetz – preisstabile Energie für Bobitz
In Bobitz besteht bereits ein Nahwärmenetz – die Wärme wird derzeit aus Öl und Biogas erzeugt. Die Modernisierung der Wärmeversorgung ist ein zentrales Thema für Gemeinde, Versorger und Sie als Endverbraucher – insbesondere mit Blick auf steigende Energiekosten infolge der in den kommenden Jahren deutlich ansteigenden CO₂-Bepreisung. Der Windpark bietet die Möglichkeit, regional erzeugten Strom direkt für die Wärmeerzeugung nutzbar zu machen – etwa über eine Großwärmepumpe mit angeschlossenem Wärmespeicher. Die erzeugte Wärme würde in das bestehende Wärmenetz eingespeist und die Haushalte vor Ort versorgen. So könnten stark steigende Ölkosten vermieden und die Wertschöpfung stärker in der Region gehalten werden. Eine Umsetzung ist im Rahmen des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V möglich. Die konkrete Ausgestaltung prüfen wir gern gemeinsam mit Gemeinde und Versorger.
Partnerschaftlich für die Region
Ein erfolgreiches Projekt entsteht im Miteinander. Deshalb setzt die VSB auf einen offenen, transparenten Austausch mit der Gemeinde sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Frühzeitige Informationen, nachvollziehbare Planungsunterlagen und Raum für Fragen und Anregungen sind für sie selbstverständlich. Über die gesetzlichen Beteiligungsangebote hinaus möchte sie gemeinsam prüfen, wie das Vorhaben sinnvoll zur Entwicklung der Region beitragen kann – etwa durch zusätzliche Impulse für Infrastruktur, Wärmeversorgung oder lokale Wertschöpfung. Ihr Anspruch ist eine transparente Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die nachhaltig wirkt und Vertrauen schafft.
Quelle: VSB Deutschland (Flyer Windpark Bobitz)